Solution Labs GbR – KI-Implementierungen & Automatisierung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsart
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Solution Labs GbR (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über einmalige Werkleistungen, insbesondere im Bereich KI-Agenten, Automatisierungen und digitaler Workflows.
(2) Es werden ausschließlich Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB geschlossen. Laufende Dienst-, Wartungs- oder Abonnementverträge sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
(2) Vorangehende Gespräche oder Präsentationen dienen ausschließlich der Angebotsvorbereitung und begründen keine Verpflichtungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die einmalige Erstellung eines konkret definierten Werkes, z. B. eines KI-Agenten, Automatisierungs-Workflows oder vergleichbarer Systeme.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(3) Geschuldet ist ausschließlich die vertraglich vereinbarte Funktionalität, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher oder operativer Erfolg.
§ 4 Soll-Beschaffenheit und Drittsoftware
(1) Maßgeblich für die Abnahme ist ausschließlich die im Angebot definierte Soll-Beschaffenheit.
(2) Sofern Drittsoftware oder externe Dienste (z. B. KI-APIs, Cloud-Dienste, Automatisierungsplattformen) eingesetzt werden, gelten deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen vorrangig.
(3) Verfügbarkeit, Änderungen oder Einschränkungen solcher Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Mehraufwände, die durch unterlassene Mitwirkung entstehen, können gesondert vergütet werden, sofern vereinbart.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt der Anbieter dem Kunden das Werk zur Abnahme bereit und zeigt die Abnahmereife an.
(2) Der Kunde hat das Werk innerhalb von 10 Kalendertagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder erhebliche Mängel konkret zu benennen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
(4) Mit der Abnahme geht die Verantwortung für Nutzung, Betrieb und Weiterentwicklung vollständig auf den Kunden über.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Kunde das Werk nach Abnahme nutzt oder wirtschaftlich verwertet.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten vor Abnahme beruhen.
(2) Nach erfolgter Abnahme ist jede Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für:
Funktionsänderungen oder Ausfälle, Anpassungen durch den Kunden oder Dritte, Drittanbieter-Systeme, wirtschaftliche oder fachliche Entscheidungen des Kunden.
(3) KI-typische Abweichungen, probabilistische Ergebnisse oder Modellvariationen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Soll-Beschaffenheit erfüllt ist.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
(2) Quellcodes, Prompts, generische Module, Workflows, Konzepte und Know-how verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 10 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag gemäß § 648 BGB jederzeit kündigen.
(2) In diesem Fall steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(3) Der Vertrag endet automatisch mit Abnahme des Werkes.
Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.
(2) Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.